Erbrecht


Es kann viel Streit und manche gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden, wenn rechtzeitig eine Regelung des Nachlasses erfolgt.  Sie haben es in der Hand, mit einem Testament, Erbvertrag, Vermächtnissen oder Auflagen vorausschauend Vorsorge zu treffen. 

Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu unerwarteten, oft auch unerwünschten Ergebnissen, die nur durch eine letztwillige Verfügung geändert werden können. Gerne beraten wir Sie in diesen Fragen und erstellen für Sie die erforderlichen Unterlagen.

Ist der Konflikt bereits eingetreten, stehen wir Ihnen in Fragen der Durchsetzung bzw. der Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, insbesondere bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Erbauseinandersetzungen u.a., gerichtlich und außergerichtlich gerne zur Verfügung.

In geeigneten Fällen bieten wir Ihnen zur Beilegung von Erbstreitigkeiten die Durchführung einer erbrechtlichen Mediation an.