Datenschutzrecht

 

Datenschutz als Dienstleistung heißt für uns Ihre Beratung in allen datenschutzrechtlichen Belangen, insbesondere...

  • Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
  • Entwicklung datenschutzfreundlicher Strategien und umfassender Datenschutzkonzepte, einschließlich Unternehmensrichtlinien
  • Schulungen Ihres Personals
  • Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten
  • Durchführung von Vorabkontrollen nach § 4d Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Beratung und vertragliche Gestaltung bei Datenübermittlung ins Ausland und Auftragsdatenverarbeitung
  • Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
  • Vertretung und Beratung bei Datenschutzanfragen an Ihr Unternehmen
  • Erstellung von internen und öffentlichen Verfahrensverzeichnissen
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Beratung in allen datenschutzrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug (z. B. arbeitsvertragliche Regelung von Email- und Internetnutzung durch Mitarbeiter)

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