Verkehrsrecht

 

Unser Beratungsspektrum im Verkehrsrecht erfasst sowohl Ihre Beratung rund um den Verkehrsunfall als auch um Verkehrsdelikte im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsbereich.

  • Im Rahmen der Unfallregulierung beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung wie bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, 
    auch gegenüber Versicherern, wenn erforderlich auch gerichtlich.  Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf Schadensersatzfälle außerhalb des Straßenverkehrs.
  • Wir beraten Sie u.a. bei Rechts- und Steuerfragen hinsichtlich des Erwerbs und der Finanzierung neuer oder gebrauchter Fahrzeuge, beim Kfz.-Leasing sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reparaturen.
  • Im Bereich von Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen übernehmen wir Ihre anwaltliche Betreung und vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch bei Bedarf vor Gericht.
  • Unser Beratungsspektrum erstreckt sich u.a. auch auf das Fahrerlaubnis- und Führerscheinrecht.