Steuerstrafrecht


Die Grenzen zwischen zulässiger Steuervermeidung und strafbarer Steuerhinterziehung sind nicht zuletzt aufgrund der sprunghaften und unsystematischen Steuergesetzgebung selbst für den Fachmann häufig nur schwer zu erkennen. Die Gefahr, dass sich auch ein unbescholtener Steuerbürger im Steuerdickicht "verheddern" kann, ist in den vergangenen Jahren dadurch kontinuierlich gewachsen.

Die Komplexität und Schwierigkeit dieser Rechtsmaterie beruht auf der Verzahnung von Steuerrecht, materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht.

Im Steuerstrafverfahren werden daher von den Verteidigern und den steuerlichen Beratern besondere Kenntnisse und taktische Erfahrungen verlangt. Wir sind bereits seit Jahren in diesem „Spezial“-Bereich tätig und mit den dort auftauchenden Problemstellungen, auch speziell mit der Erstellung von Selbstanzeigen, intensiv vertraut.