Arbeitsrecht


Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführer und leitende Angestellte) als auch Arbeitgeber, so dass wir mit den einschlägigen taktischen Überlegungen beider Seiten bestens vertraut sind und Sie so optimal vertreten können.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Vorbereitung und Beratung von betrieblicher Personalarbeit (Rechtliche Beratung bei der Neueinstellung, Kündigungen, Aufhebungsverträgen).
  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen.
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen.
  • Arbeitsgerichtliche Vertretung insbesondere in Kündigungsschutzverfahren/ Kündigungsschutzklagen.
  • Beratung hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Erfordernisse bei Unternehmensumstrukturierungen und Unternehmensverkäufen (Betriebsübergang nach § 613a BGB).
  • Wettbewerbsverbote.
  • Arbeitsentgelt, Abfindungen.
  • Urlaubsrecht.
  • Schadensersatz.
  • Scheinselbständigkeit.
  • Arbeitszeitmodelle u.a.