Datenschutzrecht
Datenschutz als Dienstleistung heißt für uns Ihre Beratung in allen datenschutzrechtlichen Belangen, insbesondere...
- Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
- Entwicklung datenschutzfreundlicher Strategien und umfassender Datenschutzkonzepte, einschließlich Unternehmensrichtlinien
- Schulungen Ihres Personals
- Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten
- Durchführung von Vorabkontrollen nach § 4d Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Beratung und vertragliche Gestaltung bei Datenübermittlung ins Ausland und Auftragsdatenverarbeitung
- Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
- Vertretung und Beratung bei Datenschutzanfragen an Ihr Unternehmen
- Erstellung von internen und öffentlichen Verfahrensverzeichnissen
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Schulung von Mitarbeitern
- Beratung in allen datenschutzrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug (z. B. arbeitsvertragliche Regelung von Email- und Internetnutzung durch Mitarbeiter)